Einstellungen des Ermittlungsverfahrens
Ab 1.9.2011 ist es Oberstaatsanwaltschaften möglich, Begründungen und Details zu eingestellten Ermittlungsverfahren (§ 35a StAG) in der neuen Ediktsdatei-Anwendung "Einstellungen des Ermittlungsverfahrens" zu veröffentlichen.
Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne
Ab Juli 2011 können in der Ediktsdatei Entwürfe von Verschmelzungsverträgen und Spaltungsplänen veröffentlicht werden. Solcherart erfasste Umgründungsvorhaben können über die Anwendung "Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne" nach Firmenbuchnummer oder sonstigen Suchbegriffen gefunden und die zur Verfügung gestellten Entwürfe in vollem Umfang abgerufen werden.
Ediktalzustellungen an juristische Personen
Mit dem am 1.7.2011 in Kraft tretenden § 92 ZPO wurde die Zustellung verfahrenseinleitender Schriftstücke an im Firmenbuch eingetragene juristische Personen neu geregelt. Erstinstanzliche Gerichte mit Zivilzuständigkeit haben nun die Möglichkeit, in der neuen Ediktsdatei-Anwendung "Ediktalzustellungen an juristische Personen" bezughabende Schriftstücke und deren Empfänger zu bezeichnen und die Details durch Edikt zu veröffentlichen.
Edikte nach dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz
Mit dem am 01.05.2011 in Kraft tretenden Verwahrungs- und Einziehungsgesetz werden gerichtlicher Erlag, Einziehung und Ausfolgung von Gegenständen neu geregelt. Verwahrschaftsgerichte haben ab 01.05.2011 die entsprechenden Daten in der neuen Ediktsdatei-Anwendung "Edikte nach dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz" zu erfassen und Annahmebeschluss, Kuratorbestellung und Ankündigung der Einziehung gemäß dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz in der Ediktsdatei zu publizieren.
Eigentümer, Rechtszuständige und sonstige potentiell in ihren Rechten beeinträchtigte Personen können ab 01.05.2011 durch Abfragen in der Ediktsdatei Kenntnis von einer allfälligen Hinterlegung, Kuratorbestellung oder bevorstehenden Einziehung erlangen und erhalten so die Möglichkeit, ihre Rechte an den betreffenden Gegenständen fristkonform zu wahren.
Funktionseinschränkung bei der Volltextsuche
Es wird darauf hingewiesen, dass Volltextsuchen nach weniger als 3 Zeichen zu einem unvollständigen Ergebnis führen können!
Bei Abfragen mit weniger als drei Zeichen (zum Beispiel: '*a' , 'a*b' , 'ab ', '*a*' oder '**a') besteht die Möglichkeit, dass die Ergebnisliste nicht vollständig ist.
Abfragen mit zumindest 3 alphanumerischen Zeichen ('abc') oder 2 alphanumerischen Zeichen und einer Wildcard ('ab*') führen zu korrekten Ergebnissen.
Wir sind bemüht, eine Behebung dieser Funktionseinschränkung vom Softwarehersteller zu erwirken.
Neue Anwendung "Patientenanwälte gemäß § 13 Unterbringungsgesetz"
Ab 6.7.2010 werden in der Ediktsdatei die Namen jener Patientenanwälte veröffentlicht, die (für den zuständigen Verein) die Rechte von Untergebrachten in psychiatrischen Einrichtungen wahrnehmen. Die neue Anwendung ermöglicht eine Suche nach Krankenanstalten und Patientenanwälten und zeigt auch Kontaktdaten an.
Insolvenzdatei
Mit Umsetzung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 (BGBl. I Nr. 29/2010) gibt es ab 1.7.2010 unter der Gattung "S" das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung sowie das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Hier wurden die neuen Rollen Sanierungsverwalter sowie Sanierungsverwalter Stellvertreter eingeführt. Eine Sanierung durch Zwangsausgleich ist weiterhin möglich, jedoch erfolgte eine Umbenennung in Sanierungsplan.
Das Ausgleichsverfahren (Gattung "SA") wird mit 1.7.2010 aufgehoben.
Betriebsstörung vom 27.4.2010
Aufgrund einer Betriebsstörung kam es am 27.4.2010 zu einer verspäteten Veröffentlichung der Edikte in der Insolvenzdatei erst am 28.4.2010 gegen 4:30 Uhr. Aus rechtlichen Gründen (§2 Konkursordnung, §7 Ausgleichsordnung) musste daher bei den Erstveröffentlichungen vom 27.4.2010 das Bekanntmachungsdatum auf den 28.4.2010 korrigiert werden.
Wir bedauern diese Maßnahme und ersuchen um Kenntnisnahme.
Ihr Edikte Team
Insolvenzdatei
Als Vorbereitung auf das IRÄG 2010 wurde die Insolvenzdatei zur besseren Usability in mehreren Punkten umgestaltet: z. B. können Sie bei der erweiterten Suche nun mehrere Arten von Verfahrensarten gleichzeitig auswählen oder das Bekanntmachungsdatum auch mit Ersteinträgen bzw. Ersteinträgen und Änderungen verknüpfen.
Sie haben nun die Möglichkeit auszuwählen, ob Sie bei der Funktion ‚Alle Drucken’ jedes Edikt mit einer neuen Seite beginnen wollen oder nicht (beachten Sie den Link in der Mitte oben).
Weiters wird in der Überschrift nun, abhängig davon, ob ein Verfahren am Bezirks- oder Landesgericht geführt wird, Konkurs- oder Schuldenregulierungsverfahren angezeigt.
Da der Button ‚Eingabe löschen’ immer wieder zu Missverständnissen führte, wird er nun nicht mehr angezeigt; wenn Sie eine unausgefüllte Eingabemaske wünschen, betätigen Sie bitte noch einmal den Suche Link im linken, grauen Balken (Navigationsbereich).
Die Edikte in der Insolvenzdatei sind nun so markiert, dass Suchmaschinen, die sich an die Robots-Exclusion-Standard-Protokolle halten, diese nicht mehr in ihren Datenbestand übernehmen dürfen.
Weitere Änderungen sind entweder selbsterklärend oder entnehmen Sie bitte den Hilfe-Dokumenten.
Strafrechtliche Verwertungsverfahren
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 52/2009) wurde in den §§ 115a ff. StPO die Möglichkeit einer Verwertung von beschlagnahmten bzw. sichergestellten Vermögenswerten geschaffen. Sowohl die Ankündigung einer solchen Verwertung als auch die darauffolgende Verwertung selbst werden der Öffentlichkeit und damit potentiell in ihren Rechten beeinträchtigten Personen durch das zuständige Landesgericht mittels Edikt zur Kenntnis gebracht. Die Eigentümer bzw. Rechtszuständigen können ab 01.01.2010 durch Abfragen in der Ediktsdatei Kenntnis von der (bevorstehenden) Verwertung erlangen und erhalten dadurch die Möglichkeit, fristkonform ihre Rechte zu wahren.
Zustellungsverständigungen im Strafverfahren
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 52/2009) wurde in § 83 Abs 5 StPO die Möglichkeit für Staatsanwaltschaften und Gerichte geschaffen, Zustellungen im Rahmen eines Strafverfahrens durch Bekanntmachung in der Ediktsdatei vorzunehmen. Die Zustellung gilt durch die Bekanntmachung in der Ediktsdatei als bewirkt, gleichzeitig wird das Schriftstück an der Dienststelle hinterlegt.
Opfer und Privatbeteiligte in einem Strafverfahren können ab 1.1.2010 durch Abfragen von Bekanntmachungen in der Ediktsdatei nach Namen oder Aktenzeichen von einer sie betreffenden Zustellung Kenntnis erlangen und werden auch auf eventuelle rechtserhebliche Fristen hingewiesen.
Am 27. April 2009 wurde die Anwendung "Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren (= Bekanntmachungen der Masseverwalter)" auf ein barrierefreies Design umgestellt.
Ab dem 1.4.2009 gibt es Informationen zum Projekt Grundbuch-neu und zum Elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsverfahren, die regelmäßig überarbeitet werden.
Freiwillige Feilbietungen der Notare
Ab dem 1.1.2009 gibt es die neue Abfrage nach Freiwilligen Feilbietungen von Liegenschaften, Baurechten und Superädifikaten. Die Freiwilligen Feilbietungen werden ab 1.1.2009 durch Notare in der Ediktsdatei veröffentlicht. Bisher erfolgte die Veröffentlichung von Edikten zu Freiwilligen Feilbietungen durch Gerichte im Nc-Verfahren.
Neue Navigationsfunktionen
Mit 13. November 2008 wurde die Navigation in diversen Anwendungen nochmals verbessert, sodass nun auch die Schaltflächen „Vor“ und „Zurück“ des Webbrowsers für die Navigation benutzt werden können.
Da die in der Insolvenzdatei sowie zahlreichen anderen Anwendungen angewandte Ajax-basierende Technologie keine Markierung der besuchten Links unterstützt, haben uns bemüht, für Sie eine Unterstützung in dieser Richtung für Sie geschaffen. Ab sofort werden besuchten Links auch dann als „besucht“ angezeigt, wenn die Ajax-basierende Navigation (erkennbar an den „Blättern“ Links in der Seite) verwendet wird. Allerdings gilt diese Markierung nur für die Dokumente der Ergebnisliste Ihrer aktuellen Suche.
Adaptierung der Bekanntmachungen und Amtslöschungen der Firmenbuchgerichte
Am 1. Oktober 2008 wurden die Bekanntmachungen und die Amtslöschungen der Firmenbuchgerichte auf ein barrierefreies Design umgestellt und einige Abfragen der Insolvenzdatei angepasst.
Erweiterung "Zwangsverwaltungen" und "Zwangsverwalterliste"
Zwangsverwaltungen
Mit der EO-Nov 2008 wurde das Exekutionsmittel der Zwangsverwaltung von Liegenschaften vollständig überarbeitet. Die Novelle ist mit 1. 3. 2008 in Kraft getreten. Die Änderungen sind nach § 410 Abs 3 EO erst anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem 29. 2. 2008 bei Gericht einlangt. Die entsprechenden Bekanntmachungen werden jedoch nach § 410 Abs 8 EO erst ab 1.7.2008 in die Ediktsdatei aufgenommen, dafür für alle danach eingetretenen Tatbestände unabhängig davon, wann die Zwangsverwaltung beantragt oder bewilligt wurde.
Zwangsverwalterliste
Die Auswahl des Zwangsverwalters wurde mit der EO-Nov 2008 neu und umfassend geregelt. Die EO legt nicht nur allgemeine Bestellungsvoraussetzungen in § 106 EO fest, sondern in § 107 EO auch das für die Bestellung im Einzelfall notwendige Anforderungsprofil, damit nicht nur eine für die konkrete Zwangsverwaltung geeignete Person, sondern die am besten geeignete Person zum Verwalter bestellt wird. Zur Erleichterung der Auswahl wurde eine Zwangsverwalterliste über die an der Zwangsverwaltung interessierten Personen geschaffen, die über die fachlichen Qualitäten der Eingetragenen und die Organisation ihres Büros informiert. Die Zwangsverwalterliste wird nach § 107a EO als EDV-Liste im Internet geführt. In sie können sich die Interessenten selbst online über das Internet eintragen, ihre Angaben aktuell halten und die Eintragung auch jederzeit wieder löschen.
Erweiterung "Gerichtliche Versteigerungen – Bewegliche Sachen"
Internet-Versteigerungen
Derzeit findet die Versteigerung von gepfändeten beweglichen Sachen in einem Versteigerungshaus, in gerichtlichen Auktionshallen oder an der Adresse des Verpflichteten statt. Aufgrund der Exekutionsordnungs-Novelle 2008 - EO-Nov. 2008, BGBl. I Nr. 37/2008 – kann ab 1.3.2008 eine Veräußerung auch im Rahmen einer Online-Auktion im Internet erfolgen.
Die Internetadresse samt weiterführendem Link auf die Homepage der jeweiligen Online-Auktion befindet sich im Versteigerungsedikt.
Bitte beachten Sie, dass nicht garantiert werden kann, dass die Gegenstände auch tatsächlich im Internet zur Versteigerung ausgeboten werden.
Anlässlich dieser Erweiterung wurde die Anwendung auf ein barrierefreies Design umgestellt.
Barrierefreiheit
Die österreichische Justiz ist bemüht, die unter den Namen "Ediktsdatei", "Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste" und "Insolvenzverwalterliste" veröffentlichen Webanwendungen gemäß dem E-Government Gesetz barrierefrei im Sinne der Leitlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) zu gestalten. Begonnen wurde aufgrund des großen öffentlichen Interesses mit der Insolvenzdatei, gleichzeitig wurden auch die Ediktsdatei-Homepage sowie die Kundmachungen der Justiz barrierefrei umgestaltet. Als nächste Anwendung werden die "Gerichtlichen Versteigerungen der Liegenschaften" angepasst.
Im Laufe der nächsten Monate werden alle Anwendungen auf ein barrierefreies Design umgestellt werden.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir zu diesem Zeitpunkt noch keine vollständig barrierefreie Seite anbieten können.
Anregungen und Fragen bezüglich der barrierefreien Nutzung dieser Webseite richten Sie bitte an unseren Postkorb <postmaster.edikte@bmf.gv.at>.
Neue Kundmachung "Anerkannte Schuldenberatungsstellen"
Ab 1.1.2008 werden Entscheidungen über die Erteilung, die Entziehung oder das Erlöschen der Bevorrechtung als anerkannte Schuldenberatungsstelle in der Ediktsdatei kundgemacht.
Neue Kundmachung "Stellenausschreibungen der Justiz"
Ab 1.1.2008 gibt es unter den Kundmachungen der Justiz einen neuen Link zu den Stellenausschreibungen der Justiz sowie den Informationen über laufende und abgeschlossene Besetzungsvorgänge.
Neue Anwendung Edikte der Grundbuchsgerichte
Ab 1.5.2007 steht in der Ediktsdatei eine neue Anwendung zur Abfrage eines Ediktes der Grundbuchsgerichte zur Verfügung.
Justizsignatur
Seit 22.12.2006 wird die Bildmarke der Justizsignatur unter Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.
Firmenbuch-Rückerfassungs-Verordnung (FBR-V)
Seit 21.12.2006 werden die E-Mail-Adressen und die Bankverbindungen der Firmenbuchgerichte unter Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.
Bietanbot
Wird in einer Versteigerung kein Bietanbot abgegeben, steht seit 1. November 2006 ein eigenes Edikt zur Veröffentlichung der Frist für die Abgabe eines schriftlichen Bietanbots nach § 352 b Z 3 EO zur Verfügung. Dieses kann über die Suche in der Ediktsdateianwendung "Gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften" aufgerufen werden.
Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 (VerwGesG 2006)
BGBl. I Nr. 9/2006
Mit 1. Juli 2006 ist das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 (VerwGesG 2006), BGBl. I Nr. 9/2006, in Kraft getreten. Die Schiedskommission nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz BGBl. Nr 112/1936 und die Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 werden damit durch einen Urheberrechtssenat abgelöst, der administrativ beim Oberlandesgericht Wien angesiedelt ist.
§ 35 Abs. 3 VerwGesG 2006 sieht vor, dass vom Urheberrechtssenat erlassene Satzungen in der Ediktsdatei kundgemacht werden.
Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 - GIN 2006
Zwangsausgleich/Zahlungsplan:
Der Konkurs ist mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung aufgehoben (§§ 152b, 196 Abs 1 KO).
Einen ausdrücklichen Aufhebungsbeschluss des Gerichts gibt es nicht mehr. Die jeweilige Bestimmung wird angewendet, wenn der Ausgleichsantrag/Antrag auf Abschluss eines Zahlungsplans nach dem 28.2.2006 bei Gericht einlangt.
Für das Abschöpfungsverfahren beachten Sie bitte § 200 Abs 4 KO sowie Art 11 § 7 der GIN 2006 (In-Kraft-Tretens- und Übergangsbestimmungen).
Haupt-, Partikular- oder Sekundärverfahren
Im Anwendungsbereich der EU-Insolvenzverordnung hat das Gericht in der Entscheidung über die Konkurseröffnung auszusprechen, ob es sich um ein Haupt-, Partikular- oder Sekundärverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung handelt. (§ 220a KO).
Umstellung der Suche nach Versteigerung von Liegenschaften / Freiwilligen Feilbietungen
Mit 30. Jänner 2006 wurde die Suche nach "Versteigerung von Liegenschaften / Freiwilligen Feilbietungen" auf die Ajax-Technologie umgestellt.
Dadurch wurde die Navigation innerhalb der max. 500 Suchergebnisse für den Endanwender deutlich verbessert. So kann man über die Navigationselemente "<< xx von yy >>" innerhalb des Suchergebnisses blättern und auch zum Suchergebnis zurückgehen und dieses modifizieren.
Damit man auch zu einem späteren Zeitpunkt direkt zu einem bestimmten Fall navigieren kann, wird nun ein spezieller "Lesezeichen"-Link zum Speichern in den Bookmarks oder Favoriten zur Verfügung gestellt.
Umstellung der Urkundensammlung der Grundbuchgerichte
Seit 9.12.2005 werden jene Grundbuchgerichte, bei denen die Urkundensammlung umzustellen ist, unter Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.
Kundmachungen der Justiz
Seit 30.09.2005 werden bei Bedarf Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.
Vermögensverzeichnis
Mit der EO-Novelle 2005 (Inkrafttretedatum 1. September 2005) wird ein neues Vermögensverzeichnis (gemäß § 47 Abs 2 EO), jeweils für natürliche und juristische Personen eingeführt, diese werden unter 'Kundmachungen der Justiz' publiziert.
Gerichtliche Versteigerungen - Liegenschaften
Langgutachten in der Ediktsdatei
Aufgrund der Exekutionsordnungs-Novelle 2005 - EO-Nov. 2005, BGBl. I Nr. 68/2005 - wird zum Versteigerungsedikt neben dem Kurzgutachten nun auch das gesamte Schätzungsgutachten ("Langgutachten") veröffentlicht, wenn die Schätzung nach dem 31.8.2005 angeordnet worden ist. Dies jedoch nur dann, wenn das Langgutachten nicht von außergewöhnlichem Umfang ist.
Urkunden, Schätzungsprotokolle und dergleichen, die sich auf die zu versteigernde Liegenschaft beziehen, können aber nach wie vor beim zuständigen Exekutionsgericht eingesehen werden. Eine Ablichtung des gesamten Schätzungsgutachtens ist gegen Kostenersatz auch nach wie vor bei Gericht erhältlich.
Beschleunigte Veröffentlichung in der Ediktsdatei
Ab 1. August 2005 werden in den meisten Angelegenheiten Kundmachungen und Bekanntmachungen sofort nach Erfassung durch den jeweiligen Einschalter in der Ediktsdatei veröffentlicht. Dies bedeutet, dass es in diesen Bereichen nun auch tagsüber zu Aktualisierungen kommen kann.
Mit dieser Serviceverbesserung werden die Informationen der Öffentlichkeit noch schneller zur Verfügung gestellt, damit können insbesondere Terminänderungen oder -verlegungen sofort kundgemacht werden.
Aus technischen Gründen weiterhin periodisch veröffentlicht werden:
- Insolvenzdatei
- Ediktalzustellungen der Firmenbuchgerichte
- Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte
Alle anderen Edikte und Kundmachungen werden sofort aktualisiert!
Außerstreitverfahren
Aufgrund des neuen Außerstreitgesetzes (BGB. I Nr. 111/2003) sind folgende Edikte ab 01.01.2005 in der Ediktsdatei zu veröffentlichen und somit über diese Homepage abrufbar:
- KURATOREN und EDIKTALZUSTELLUNGEN
Bestellungen von Kuratoren und Ediktalzustellungen sind nun in allen Zivil- und Außerstreitverfahren in der Ediktsdatei zu veröffentlichen.
- KRAFTLOSERKLÄRUNGEN
Wertpapiere und Urkunden sind, bevor sie für ungültig erklärt werden, als Edikt zu veröffentlichen.
- TODESERKLÄRUNG / BEWEISFÜHRUNG DES TODES
Bevor Personen, bei denen die Vermutung besteht, dass sie nicht mehr am Leben sind, für tot erklärt werden, sind sie mittels Edikt zu suchen und aufzufordern, sich bei Gericht zu melden.
- EDIKTE IM VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN
Im Verlassenschaftsverfahren werden unbekannte Erben, oder Erben, die zwar bekannt sind, deren Aufenthalt aber unbekannt ist, per Edikt gesucht.
Weiters werden Gläubiger eines verschuldeten Nachlasses aufgefordert, ihre Forderungen bei Gericht anzumelden.
- FREIWILLIGE FEILBIETUNGEN
Zu finden unter: "Gerichtliche Versteigerungen-Liegenschaften"
Nunmehr werden auch Liegenschaftsobjekte, die aufgrund einer freiwilligen Feilbietung versteigert werden, in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Die neuen Abfragen stehen, wie auch die
neu gestaltete Homepage, ab 30.12.2004 zur Verfügung.
Änderung bei Gerichtssprengeln
Zum 1. Jänner 2005 kommt es in den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und Steiermark auf Grund von Zusammenlegungen von Bezirksgerichten und Zuständigkeitsänderungen innerhalb bestehender Bezirksgerichte zu Änderungen der Gerichtssprengeln.
Die in der Insolvenzdatei veröffentlichten Fälle werden vom neu zuständigen (aufnehmenden) Gericht unter der Zahl des aufgelassenen Gerichts weiter geführt. Ein diesbezüglicher Hinweis findet sich als Bekanntmachung im von der Zuständigkeitsänderung betroffenen Insolvenzfall.